Diagnostik

Aufnahmeverfahren

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der Schule veranlasst die zuständige Schulbehörde, das Staatliche Schulamt Schwerin, über den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Psychologie die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dem ZDS gehören Psycholog*innen und Diagnostiker*innen verschiedener sonderpädagogischer Fachrichtungen an.

Der ZDS erfasst, prüft und bearbeitet die Anträge zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Auf der Grundlage eines interdisziplinär erstellten Gutachtens und der Empfehlung des ZDS erfolgt eine abschließende Empfehlung durch die zuständige Schulbehörde.

(Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Förderverordnung Sonderpädagogik – FöSoVO M-V) vom 12. März 2021 §3 Absatz 3)

Wird sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der körperlichen oder motorischen Entwicklung festgestellt, entscheiden die Erziehungsberechtigten gemäß SchulG-MV §34 Absatz 4 über den Beschulungsort.